FAQ

1. Sie sind Mitglied eines kantonalen, regionalen oder kommunalen Polizeikorps der Schweiz oder ein Angehöriger eines Mitglieds.
2. In Ausübung Ihrer Dienstpflicht haben Sie einen physischen oder psychischen Nachteil erlitten.

Die Polizeistiftung Schweiz kann auch unverschuldete soziale Härtefälle (Krankheit o.ä.) mildern, die dem Korpsmitglied sonst wie entstanden sind.

Ihr Gesuch muss schriftlich erfolgen. Sie können unter dem Register "Gesuche" das Gesuchsformular herunterladen und ausfüllen. Dokumente, die für die Prüfung des Gesuchs hilfreich oder nötig sind, können Sie Ihrem Gesuch anfügen.

Ihr vollständiges Gesuch können Sie entweder auf dem Postweg oder per E-Mail zustellen:

Postadresse:
Polizeistiftung Schweiz
c/o Kantonspolizei Nidwalden
Kreuzstrasse 1
Postfach 1242
6371 Stans

E-Mail:
info(@)polizeistiftung-schweiz.ch

(Die Dateimenge darf 10MB nicht übersteigen)

Der Stiftungsrat trifft sich zwei Mal jährlich und berät sich somit im Frühling (April/Mai) sowie im Herbst (Oktober/November) über eingehende Gesuche.